Schutzkonzept und § 8a SGB VIII
Kindeswohl ist nicht verhandelbar.
Wer einem Kind Schutz gibt, muss diesen Schutz auch im Haus selbst gewährleisten.
Wie wir das regeln.
Wer einem Kind Schutz gibt, muss diesen Schutz auch im Haus selbst gewährleisten. Wir haben dafür ein institutionelles Schutzkonzept, das die gesamte Einrichtung trägt und regelmäßig fortgeschrieben wird.
Schutz ist nicht ein Dokument im Schrank, sondern Haltung im Alltag. Dazu gehört aber auch, Kindern und Jugendlichen Raum zu lassen, eigene Erfahrungen zu machen, mit allem, was dazugehört.
Schutz ist nicht ein Dokument im Schrank, sondern Haltung im Alltag. Dazu gehört aber auch, Kindern und Jugendlichen Raum zu lassen, eigene Erfahrungen zu machen, mit allem, was dazugehört.
Das Schutzkonzept ist verbindlich für alle Mitarbeitenden und für alle vier Häuser. Es
umfasst:
- Risikoanalyse für jede unserer Einrichtungen, regelmäßig fortgeschrieben
- Verbindlicher Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden
- Externe Ombudsperson und interne Beschwerdewege
- Klarer Interventionsplan bei Verdacht oder Vorfall
- Regelmäßige Schulungen zu Prävention, Schutz und Grenzwahrung
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den Schutzfragen, die sie betreffen
Als Träger der freien Jugendhilfe sind wir nach § 8a SGB VIII zur Sicherstellung des
Schutzauftrags verpflichtet. Das bedeutet konkret:
- Werden uns gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt, schätzen wir das Gefährdungsrisiko unter Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft ein.
- Die Personensorgeberechtigten und das betroffene Kind oder die Jugendliche werden, soweit der wirksame Schutz nicht in Frage gestellt wird, einbezogen.
- Reichen unsere Mittel nicht aus, wirken wir auf die Inanspruchnahme von Hilfen hin und informieren das zuständige Jugendamt.
- Verfahrensweg, Verantwortlichkeiten und Dokumentation sind im Schutzkonzept geregelt.
Gewaltschutz ist kein Sonderfall, sondern Teil der Alltagsorganisation. Dazu gehören klare Strukturen für Aufsicht, Personalauswahl mit erweitertem Führungszeugnis, regelmäßige Reflexion in Teams und Supervision, Trennung von Schlafbereichen nach Alter und Geschlecht, sowie definierte Verfahren für Nähe- und Distanz-Themen.
Wir thematisieren das offen in der Aufnahme, in Teamgesprächen und mit den jungen Menschen selbst. Schweigen ist Teil des Problems, nicht der Lösung.
Wir thematisieren das offen in der Aufnahme, in Teamgesprächen und mit den jungen Menschen selbst. Schweigen ist Teil des Problems, nicht der Lösung.
Wenn ein konkreter Verdacht oder ein Vorfall im Raum steht, greifen festgelegte
Schritte:
- Sofortige Sicherung des Schutzes für das betroffene Kind oder die Jugendliche
- Information der Geschäftsführung und der pädagogischen Leitung
- Einschätzung gemeinsam mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft
- Meldung an Aufsichtsbehörde und Jugendamt nach den dafür geltenden Regeln
- Dokumentation aller Schritte, Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten
- Nachsorge für das Kind, das Team und gegebenenfalls weitere Betroffene
Geschäftsführung und Leitung
Vertraulich, mit oder ohne Namen. Antwort in der Regel binnen weniger Tage.
Tel: 08381 / 830 80 90
Externe Ombudsperson
Unabhängige Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende. Die Kontaktdaten geben wir auf Anfrage heraus.
Vertraulich, mit oder ohne Namen. Antwort in der Regel binnen weniger Tage.
Tel: 08381 / 830 80 90
Externe Ombudsperson
Unabhängige Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende. Die Kontaktdaten geben wir auf Anfrage heraus.