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Unsere Hilfen

Hilfen nach § 34, § 35a und § 41 SGB VIII

Rechtliche Grundlagen und Zielgruppen unserer stationären Hilfen. Klassische Heimerziehung, Eingliederungshilfe bei seelischer Beeinträchtigung und Hilfen für junge Volljährige.
Auf einen Blick:

Rechtsgrundlagen
§ 34, § 35a, § 41 SGB VIII

Häuser
Vier Einrichtungen im Westallgäu

Gesamtplätze
Ca. 40 Plätze

Zielgruppe
ca. 3 bis 21 Jahre

Aufnahme
Nach Klärung der Gründe, Bedarfe und einer positiven Entwicklungsprognose nehmen wir auf, im Notfall auch kurzfristig.
Stationäre Hilfen nach § 34 SGB VIII

In unseren heilpädagogischen Wohngruppen bieten wir Kindern und Jugendlichen ein sicheres Zuhause auf Zeit. Altersgerechte Strukturen, kleine Gruppen, festes Team. Hier können junge Menschen Vertrauen entwickeln und ihre Stärken entdecken.

Unsere intensivpädagogischen Gruppen sind für Kinder und Jugendliche gedacht, die besonders viel Stabilität, Verlässlichkeit und enge Begleitung brauchen. Engerer Schlüssel, intensivere Strukturen, individuelle Perspektiven.

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Für Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft dadurch beeinträchtigt oder bedroht ist.

In unseren Gruppen schaffen wir den Rahmen, in dem fachliche Begleitung, Schule und Alltag mit therapeutischer Versorgung Hand in Hand gehen. Aufnahme nach fachärztlicher oder kinder- und jugendpsychiatrischer Stellungnahme, in enger Abstimmung mit dem Jugendamt.

Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII

Junge Erwachsene begleiten wir Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit. Eigenverantwortung üben, Ausbildung organisieren, Wohnen lernen. Niemand muss am 18. Geburtstag plötzlich alles allein können.

Wie wir methodisch arbeiten:  Unsere Arbeitsweise

Welche Leistung passt für Ihren Fall?

Wir sprechen mit Ihnen offen über Möglichkeiten und Grenzen. Ein Anruf reicht für eine erste fachliche Einschätzung.